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   BGH, 14.02.1985 - I ZR 189/83   

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https://dejure.org/1985,11603
BGH, 14.02.1985 - I ZR 189/83 (https://dejure.org/1985,11603)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1985 - I ZR 189/83 (https://dejure.org/1985,11603)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1985 - I ZR 189/83 (https://dejure.org/1985,11603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) - Fabrikabgabepreis eines ausländischen Herstellers als maßgebender Veräußerungserlös - Kosten für Verpackung und Versand von Geräten - Zeitpunkt der Entstehung des Vergütungsanspruchs - Veräußerungserlös des ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 96/83

    Begriff des Herstellers von Tonaufzeichnungsgeräten; Begriff des

    Auszug aus BGH, 14.02.1985 - I ZR 189/83
    Der Senat hat inzwischen mehrfach entschieden, daß nur dieser im Einzel fall konkret gezahlte Preis und weder generell der Fabrikabgabepreis noch - wie die Revision meint - der bei Grenzüberschreitung zum Inland anfallende sogenannte cif-Preis zugrundezulegen ist; es sei denn, es handelt sich dabei um den tatsächlichen Veräußerungserlös (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen; BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 72/82, I ZR 93/83 und I ZR 97/83 -).

    Wie der Senat inzwischen mehrfach entschieden hat, ist Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 UrhG derjenige, der das Gerät tatsächlich produziert; ein inländisches Vertriebsunternehmen wird nicht dadurch zum Hersteller, daß es im Ausland produzierte Geräte unter seinem Waren- oder Firmenzeichen erstmals im Inland in Verkehr bringt (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III und I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch BGH, Urt. v. 22.2.1984 - I ZR 200/81, GRUR 1984, 518 ff - Herstellerbegriff I).

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 58/83

    Begriff des Herstellers

    Auszug aus BGH, 14.02.1985 - I ZR 189/83
    Wie der Senat inzwischen mehrfach entschieden hat, ist Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 UrhG derjenige, der das Gerät tatsächlich produziert; ein inländisches Vertriebsunternehmen wird nicht dadurch zum Hersteller, daß es im Ausland produzierte Geräte unter seinem Waren- oder Firmenzeichen erstmals im Inland in Verkehr bringt (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III und I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch BGH, Urt. v. 22.2.1984 - I ZR 200/81, GRUR 1984, 518 ff - Herstellerbegriff I).
  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 200/81

    Begriff des Herstellers

    Auszug aus BGH, 14.02.1985 - I ZR 189/83
    Wie der Senat inzwischen mehrfach entschieden hat, ist Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 UrhG derjenige, der das Gerät tatsächlich produziert; ein inländisches Vertriebsunternehmen wird nicht dadurch zum Hersteller, daß es im Ausland produzierte Geräte unter seinem Waren- oder Firmenzeichen erstmals im Inland in Verkehr bringt (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III und I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch BGH, Urt. v. 22.2.1984 - I ZR 200/81, GRUR 1984, 518 ff - Herstellerbegriff I).
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 97/83

    Aktivlegitimation einer Verwertungsgesellschaft zur Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 14.02.1985 - I ZR 189/83
    Der Senat hat inzwischen mehrfach entschieden, daß nur dieser im Einzel fall konkret gezahlte Preis und weder generell der Fabrikabgabepreis noch - wie die Revision meint - der bei Grenzüberschreitung zum Inland anfallende sogenannte cif-Preis zugrundezulegen ist; es sei denn, es handelt sich dabei um den tatsächlichen Veräußerungserlös (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen; BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 72/82, I ZR 93/83 und I ZR 97/83 -).
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 93/83

    Prozessführungsbefugnis von Verwertungsgesellschaften hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 14.02.1985 - I ZR 189/83
    Der Senat hat inzwischen mehrfach entschieden, daß nur dieser im Einzel fall konkret gezahlte Preis und weder generell der Fabrikabgabepreis noch - wie die Revision meint - der bei Grenzüberschreitung zum Inland anfallende sogenannte cif-Preis zugrundezulegen ist; es sei denn, es handelt sich dabei um den tatsächlichen Veräußerungserlös (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen; BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 72/82, I ZR 93/83 und I ZR 97/83 -).
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 72/82

    Eignung von Tonfilmkameras und Tonfilmprojektoren zur Vornahme von

    Auszug aus BGH, 14.02.1985 - I ZR 189/83
    Der Senat hat inzwischen mehrfach entschieden, daß nur dieser im Einzel fall konkret gezahlte Preis und weder generell der Fabrikabgabepreis noch - wie die Revision meint - der bei Grenzüberschreitung zum Inland anfallende sogenannte cif-Preis zugrundezulegen ist; es sei denn, es handelt sich dabei um den tatsächlichen Veräußerungserlös (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen; BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 72/82, I ZR 93/83 und I ZR 97/83 -).
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